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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäftskunden der AWAD Getränkegroßhandel GmbH

Stand: 15. Oktober 2026Drucken / PDF
Nur GeschäftskundenShop und Preise nach Freischaltung
Bis 4:00 Uhr bestelltLieferung in der Regel am selben Tag
Mo – Fr LieferungBerlin und Umland
15 € Lieferpauschale+ 25 € unter 350 € Warenwert

Kurzüberblick ohne Rechtswirkung. Verbindlich ist allein der folgende AGB-Text.

§ 1Geltungsbereich, Kundenkreis, Kundenkonto

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der AWAD Getränkegroßhandel GmbH, Saatwinkler Damm 69, 13627 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 213759, vertreten durch Hassan Awad (nachfolgend „AWAD“), und ihren Kunden. Sie gelten für Bestellungen über den Onlineshop, die App, per Telefon oder E-Mail, jeweils in der bei Bestellung gültigen Fassung.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen. AWAD kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen, z. B. Gewerbeanmeldung oder USt-IdNr.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn AWAD ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn AWAD in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert.
  4. Bestellungen im Onlineshop setzen ein Kundenkonto voraus. AWAD richtet das Konto auf Anfrage nach Prüfung ein und schaltet es frei. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
  5. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und teilt Änderungen seiner Firmen-, Liefer- oder Rechnungsdaten unverzüglich mit. Für Bestellungen über sein Konto haftet er, sofern er einen Missbrauch zu vertreten hat.
  6. Individuelle Vereinbarungen, z. B. Rahmenverträge oder Sonderkonditionen, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Waren im Onlineshop, in Katalogen, Preislisten und Prospekten ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung.
  2. Mit Klick auf den Bestell-Button „Bestellung abschließen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Vorher kann er seine Angaben im Warenkorb und in der Bestellübersicht prüfen und korrigieren.
  3. Den Eingang der Bestellung bestätigt AWAD automatisch per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme.
  4. Der Vertrag kommt zustande, wenn AWAD die Bestellung per Auftragsbestätigung in Textform annimmt oder die Ware ausliefert bzw. zur Abholung bereitstellt. Bestellungen per Telefon oder E-Mail gelten ebenso.
  5. Wird AWAD trotz rechtzeitiger und ausreichender Bestellung beim Vorlieferanten selbst nicht beliefert, kann AWAD insoweit vom Vertrag zurücktreten. AWAD informiert den Kunden unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Beträge.
  6. AWAD speichert den Vertragstext. Der Kunde kann seine Bestellungen in seinem Kundenkonto unter „Meine Bestellungen“ einsehen. Die AGB sind jederzeit auf der Website abrufbar. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3Preise und Pauschalen

  1. Es gelten die Preise, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Bestellung in seinem Kundenkonto angezeigt werden. Sie entsprechen der vereinbarten Preisgruppe des Kunden. Ohne Anmeldung zeigt der Onlineshop keine Preise; eine Preisliste ist auf Anfrage erhältlich.
  2. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der am Liefertag gültigen Umsatzsteuer und zuzüglich Pfand (§ 6). Sie gelten für die Abnahme vollständiger Kisten, Kartons oder Gebinde.
  3. Sonderangebote gelten nur im angegebenen Zeitraum und solange der Vorrat reicht.
  4. Preise in Katalogen, Preislisten, Prospekten oder Handzetteln werden mit Erscheinen einer neuen Ausgabe ungültig.
  5. Zusätzlich berechnet AWAD folgende Pauschalen (netto, zzgl. Umsatzsteuer):
    LeistungNetto
    Lieferpauschale, je Lieferung15,00 €
    Mindermengenzuschlag bei einem Warenwert unter 350,00 € netto ohne Pfand, je Lieferung25,00 €
    Abholung von Leergut ohne gleichzeitige Lieferung, je Abholung, unabhängig von der Menge30,00 €
    Abwicklung von Freiwarenaufträgen der Industrie (§ 7)3,00 €je Kiste
  6. Bei Selbstabholung entfällt die Lieferpauschale.

§ 4Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug

  1. Die verfügbaren Zahlarten werden dem Kunden im Bestellvorgang angezeigt oder individuell mit ihm vereinbart. AWAD kann einzelne Zahlarten, insbesondere den Kauf auf Rechnung, von einer Bonitätsprüfung oder einer gesonderten Vereinbarung abhängig machen.
  2. Der Kaufpreis ist sofort bei Lieferung bzw. Übergabe ohne Abzug fällig, soweit kein Zahlungsziel vereinbart ist.
  3. Bei Zahlungsverzug berechnet AWAD Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Eine nachträglich gewährte Stundung lässt die Zinspflicht unberührt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Ab der zweiten Mahnung berechnet AWAD eine Mahngebühr von 4,50 € je Mahnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
  5. Die Kosten einer Rücklastschrift trägt der Kunde, soweit er sie zu vertreten hat.
  6. Ist der Kunde in Zahlungsverzug, kann AWAD weitere Lieferungen von Barzahlung oder Vorkasse abhängig machen oder zurückhalten.
  7. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 5Lieferung, Selbstabholung, Gefahrübergang

  1. AWAD liefert in Berlin und im angrenzenden Umland von Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen in Berlin. Lieferungen in andere Gebiete erfolgen nach Absprache.
  2. Bestellungen, die an einem Liefertag bis 04:00 Uhr morgens eingehen, liefert AWAD in der Regel noch am selben Tag aus. Später eingehende Bestellungen liefert AWAD in der Regel am nächsten Liefertag. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
  3. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von AWAD verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dazu zählen etwa Naturereignisse, Verkehrsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen oder Lieferausfälle von Herstellern. Dauert die Behinderung länger als vier Wochen, können beide Seiten vom betroffenen Teil des Vertrags zurücktreten.
  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Veranlasst AWAD eine Teillieferung, berechnet AWAD für die Restlieferung keine weitere Lieferpauschale.
  5. Der Kunde sorgt für eine zugängliche Abladestelle und eine empfangsberechtigte Person. Scheitert die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann AWAD die Kosten der vergeblichen Anfahrt berechnen.
  6. Bei Selbstabholung informiert AWAD den Kunden per E-Mail, sobald die Ware bereitsteht. Abholzeiten: Mo–Fr von 8:00 bis 18:00 Uhr und Sa von 9:00 bis 16:00 Uhr.
  7. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Kunden über, bei Selbstabholung mit der Übergabe am Lager. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit Beginn des Verzugs über.

§ 6Pfand, Leergut, Ladehilfsmittel

  1. Für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen wie Dosen und PET-Einwegflaschen berechnet AWAD das Pfand nach § 31 Verpackungsgesetz. Für Mehrwegflaschen, Kästen und Fässer berechnet AWAD das jeweils marktübliche Pfand. Das Pfand wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zum Warenwert zu zahlen.
  2. Mehrweg-Leergut nimmt AWAD in der Regel im Rahmen einer Lieferung zurück. Es muss sortiert, in vollständigen Kästen und in wiederverwendbarem Zustand sein und nach Art und Sorte dem gelieferten Leergut entsprechen. Nicht sortenreines, fremdes oder beschädigtes Leergut kann AWAD zurückweisen.
  3. AWAD schreibt das Pfand für zurückgenommenes Leergut in der berechneten Höhe gut. Für Einweggetränkeverpackungen gelten die Rücknahme- und Erstattungsregeln des § 31 Verpackungsgesetz.
  4. Europaletten und Rollwagen erfasst der Fahrer bei Anlieferung. AWAD berechnet sie zum jeweils tagesaktuellen Preis und schreibt sie bei Rückgabe in einwandfreiem Zustand gut.
  5. Artikel ohne Pfand für den deutschen Markt (Exportware) liefert AWAD nicht an Kunden in Deutschland. Wird ein solcher Artikel versehentlich bestellt, kann AWAD insoweit vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

§ 7Kommission, Retouren, Freiware

  1. Ein Anspruch auf Kommissionslieferung besteht nicht. AWAD prüft jeden Fall einzeln; eine Kommission gilt nur, wenn sie in Textform vereinbart ist. Der Mindestwarenwert einer Kommissionslieferung beträgt 1.200,00 € netto ohne Pfand.
  2. Zurückgenommen werden nur ungeöffnete Flaschen in vollständigen, sortenreinen Gebinden. Der Fahrer nimmt die Retourware bei Abholung entgegen, AWAD prüft sie im Retourenlager. Nach der Prüfung erhält der Kunde eine endgültige Gutschrift für die tatsächlich zurückgenommene Ware.
  3. Für Rücksendungen berechnet AWAD 20 % des Netto-Warenwerts der zurückgenommenen Ware.
  4. Für angebrochene Kisten oder geöffnete Flaschen schreibt AWAD nur das Pfand gut; die Ware wird entsorgt.
  5. Außerhalb einer vereinbarten Kommission nimmt AWAD mangelfreie Ware nicht zurück. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.
  6. Führt AWAD Freiwarenaufträge von Industriepartnern aus, berechnet AWAD dem Kunden die Handlingpauschale nach § 3. Das Pfand ist nicht Teil des Freiwarenauftrags und wird dem Kunden vollständig gesondert berechnet.

§ 8Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von AWAD, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig bezahlt sind, einschließlich eines Kontokorrentsaldos.
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet.
  3. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrags von AWAD (einschließlich Umsatzsteuer) an AWAD ab; AWAD nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seine Zahlungspflichten erfüllt. Gerät er in Zahlungsverzug oder wird ein Insolvenzantrag gestellt, kann AWAD die Ermächtigung widerrufen und die Forderungen selbst einziehen.
  4. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden oder vermischt, erwirbt AWAD Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den anderen Sachen.
  5. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, etwa durch Pfändung, weist der Kunde auf das Eigentum von AWAD hin und informiert AWAD unverzüglich.
  6. AWAD gibt Sicherheiten auf Verlangen des Kunden frei, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl trifft AWAD.

§ 9Mängelrüge und Gewährleistung

  1. Der Kunde prüft die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf Menge, Art, Sorte, Beschädigung und die zugesicherte Restlaufzeit bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum (§ 377 HGB). Das gilt auch für zurückgenommenes Leergut.
  2. Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen vermerkt der Kunde sofort auf dem Lieferschein und zeigt sie spätestens am folgenden Werktag in Textform an. Versteckte Mängel zeigt er unverzüglich nach ihrer Entdeckung an. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt.
  3. Bei berechtigten Mängeln kann der Kunde Ersatzlieferung oder eine Gutschrift verlangen. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, stehen ihm die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt oder Minderung zu. Schadensersatz richtet sich nach § 10.
  4. Kein Mangel liegt vor bei Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung beim Kunden entstehen, etwa durch Frost, Hitze oder direkte Sonne.
  5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung. Das gilt nicht für Ansprüche nach § 10 Abs. 1.

§ 10Haftung

  1. AWAD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AWAD nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Bei leicht fahrlässig verursachtem Lieferverzug ist die Haftung auf 5 % des Netto-Warenwerts der verspäteten Lieferung begrenzt.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von AWAD ausgeschlossen.
  5. Diese Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von AWAD.

§ 11Produktangaben und Abbildungen

  1. Abbildungen im Onlineshop können von der gelieferten Ware abweichen, etwa durch Design- oder Etikettenwechsel der Hersteller. Solche Abweichungen sind kein Mangel, wenn Inhalt und Qualität gleich bleiben.
  2. Angaben zu Zutaten, Nährwerten und Allergenen stellt AWAD sorgfältig auf Grundlage der Herstellerangaben zusammen. Hersteller können Rezepturen ändern; maßgeblich sind stets die Angaben auf der Originalverpackung.
  3. Druckfehler und Irrtümer in Katalogen, Preislisten und Prospekten bleiben vorbehalten.

§ 12Datenschutz

AWAD verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner, soweit dies zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.

§ 13Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von AWAD in Berlin, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. AWAD kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  4. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. AWAD kann diese AGB mit Wirkung für künftige Bestellungen ändern und informiert registrierte Kunden per E-Mail über Änderungen.

Stand: 15. Oktober 2026